Health-Claims-Verordnung
Die europäische Health-Claims-Verordnung („HCVO“) regelt seit dem 14.12.2012 streng, wie mit gesundheitsbezogenen und nährwertbezogenen Aussagen bei Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln umgegangen werden darf. Das zentrale Ziel dieser Verordnung ist der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführender oder wissenschaftlich nicht belegter Werbung. Aus diesem Grund ist es Herstellern, Händlern und auch Online-Shops grundsätzlich untersagt, frei gewählte Wirkungs- oder Gesundheitsversprechen über ihre Produkte zu machen.
Gesundheitsbezogene Angaben – zum Beispiel Aussagen wie „unterstützt das Immunsystem“ oder „fördert die normale Herzfunktion“ – sind ausschließlich dann erlaubt, wenn sie zuvor in einem strengen wissenschaftlichen Prüfverfahren von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertet und von der EU offiziell zugelassen wurden. Diese zugelassenen, sogenannten „Health Claims“, sind in einer öffentlichen EU-Liste (VO 432/2012) einsehbar und beziehen sich immer auf allgemein anerkannte Wirkungen von Nährstoffen – wie „Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“. Nicht zugelassene oder „blumige“ Werbeaussagen, die über die normale Funktion hinausgehen (zum Beispiel „macht schöner“ oder „wirkt belebend“), sind ausdrücklich verboten.
Nährwertbezogene Angaben, wie „fettarm“, „zuckerfrei“ oder „reich an Ballaststoffen“, sind erlaubt, sofern die dafür festgelegten Bedingungen erfüllt sind und der jeweilige Nährwert tatsächlich im Produkt nachweisbar vorhanden ist. Auch in diesen Fällen dürfen die Aussagen nicht irreführend sein und müssen für Verbraucher klar verständlich und wissenschaftlich abgesichert sein.
Für Online-Shops bedeutet das: Die Darstellung der Produkte und die Produktbeschreibungen müssen streng an den zugelassenen Claims und gesetzlichen Vorgaben ausgerichtet sein. Werbeaussagen zur Wirkung einzelner Zutaten dürfen laut Health-Claims-Verordnung nur dann erscheinen, wenn sie rechtlich zulässig und korrekt formuliert sind. Aus diesem Grund wirst du auf unseren Produktseiten auch keine Versprechungen oder Erklärungen zur Wirkung bestimmter Inhaltsstoffe finden. So kannst du dir als Kunde sicher sein, dass alle Angaben sowohl rechtlich einwandfrei als auch fachlich abgesichert sind – und dass du weder durch übertriebene Werbeversprechen getäuscht noch in die Irre geführt wirst.
Die HCVO stellt somit einheitliche Regeln innerhalb der gesamten EU sicher, schützt dich als Verbraucher und sorgt für Transparenz und einen fairen Wettbewerb im Bereich Nahrungsergänzungsmittel.